Aus Überzeugung auf der Seite der Arbeitnehmer:Innen
„Das geltende Arbeitsrecht wird durchgängig von zwei gegenüberstehenden Grundpositionen beherrscht, mit denen unterschiedliche Interessen von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite verfolgt werden.“
(Bundesarbeitsgericht vom 21.4.1983)


Konflikte mit dem Arbeitgeber sind stets existenziell. Ist es einmal so weit, tut es gut, eine fundierte rechtliche Beratung und Vertretung an der Seite zu wissen. Markowski Arbeitsrecht steht für eine klare anwaltliche Position aus Überzeugung – seit 1996 in einer renommierten Sozietät, seit 2021 mit neuem Standort in Offenburg.
Die Kanzlei unterstützt Mandant:innen in allen Fragen des Arbeitsrechts und bei individualrechtlichen Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
Bundesweit werden Betriebsräte und Personalräte im kollektiven Arbeitsrecht betreut.

Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht
MANDANTEN
AKTUELL
Erneute Aufnahme in die FOCUS-Anwaltsliste
Jürgen Markowski ist zum achten Mal in Folge in die Liste der besonders empfehlenswerten Anwälte, die jährlich durch das Magazin „FOCUS“ veröffentlicht wird, aufgenommen worden. MARKOWSKI Arbeitsrecht freut sich sehr über diese Auszeichnung, da sie [...]
Jürgen Markowski erneut in den geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV gewählt
Zum dritten Mal hat die Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen AnwaltVerein Jürgen Markowski in den geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft berufen. Der geschäftsführende Ausschuss wird in zweijährigem Turnus neu gewählt. Seit 2017 gehört Jürgen Markowski [...]

Rechtsnachrichten
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Fortbildungen/Vorträge
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23. Juni 2022
Deutscher Anwaltstag in Hamburg – Vortrag zum Thema „Betriebsvereinbarungen“
VERÖFFENTLICHUNGEN
Entscheidungsbesprechungen
BEM ist bei Vorliegen der Voraussetzungen erneut durchzuführen – Anmerkung zu BAG v. 18.11.2021 – 2 AZR 138/21– ArbRB 2022, 68
Mitbestimmung über den Inhalt eines freiwilligen Personalfragebogens für Bewerber – Anmerkung zu BVerwG v. 29.07.2021 – 5 P 2/20 – ArbRB 2022, 12-13
EuGH-Vorlage: Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei der Gewährung von Zuschlägen für Überstunden? – Anmerkung zu BAG v. 28.10.2021 – 8 AZR 370/20 (A)– ArbRB 2022, 99-100
Fachaufsätze
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Qualifizierung – Wiederbelebung durch betriebliche Transformation? – ArbRb 2022, 15-18
Einstweiliger Rechtsschutz bei der Betriebsratswahl – ArbRb 2021, 343-346
Desk-Sharing – Mitbestimmen – Risiken abwenden – AiB 2021, Heft 9, 41-42
PRESSESPIEGEL
Zeit online
Die größten Fallen im Arbeitsvertrag – Nicht einfach abnicken
Kölner Stadt-Anzeiger
Krankmeldung: Darf der Arbeitgeber bei häufiger Krankheit kündigen?
AUSZEICHNUNGEN


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