Aus Überzeugung auf der Seite der Arbeitnehmer:Innen
„Das geltende Arbeitsrecht wird durchgängig von zwei gegenüberstehenden Grundpositionen beherrscht, mit denen unterschiedliche Interessen von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite verfolgt werden.“
(Bundesarbeitsgericht vom 21.4.1983)
Konflikte mit dem Arbeitgeber sind stets existenziell. Ist es einmal so weit, tut es gut, eine fundierte rechtliche Beratung und Vertretung an der Seite zu wissen. Markowski Arbeitsrecht steht für eine klare anwaltliche Position aus Überzeugung – seit 1996 in einer renommierten Sozietät, seit 2021 mit neuem Standort in Offenburg.
Die Kanzlei unterstützt Mandant:innen in allen Fragen des Arbeitsrechts und bei individualrechtlichen Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
Bundesweit werden Betriebsräte und Personalräte im kollektiven Arbeitsrecht betreut.

Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht
MANDANTEN
AKTUELL
Rundbrief Nr. 69 April 2026 Kooperation ArbeitnehmerAnwälte
Im neuen Rundbrief_69 werden folgende Themen zur Betriebsratsarbeit aufgeführt: Verhinderung von Betriebsratsmitgliedern - Wann sind Betriebsratsmitglieder verhindert und wie sind Ersatzmitglieder korrekt nachzuladen? Weg in die Einigungsstelle - Wann sind Verhandlungen gescheitert, wie wird die Einigungsstelle [...]
Rundbrief Nr. 68 November 2025 Kooperation ArbeitnehmerAnwälte
Im neuen Rundbrief_68 werden folgende Themen zur Betriebsratswahl aufgeführt: Update zum Wahlrecht, insbesondere zur Entscheidung des BAG zur Mehrfach-Wahlberechtigung in unternehmensweiten Matrix-Strukturen Störung der Betriebsratswahl Daneben wird noch folgende Frage besprochen: Personalgespräche in Krisenzeiten - Wer [...]

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Fortbildungen/Vorträge
Unter dem Titel ARBEITSRECHT ZUM FEIERABEND bieten wir für Mitglieder von Betriebs- und Personalräten regelmäßige kostenlose Fortbildungsveranstaltungen an.
Hierbei werden sowohl betriebsverfassungsrechtliche als auch individualrechtliche Fragestellungen erörtert.
VERÖFFENTLICHUNGEN
Entscheidungsbesprechungen
Grundlage der Sozialauswahl sind alle vergleichbaren Arbeitnehmern des gesamten Betriebs - Anmerkung zu LAG Hessen v. 09.03.2026 – 16 SLa 723/25 - ArbRB 2026, 203
Wegfall des Rechtsschutzinteresses für die Anfechtung einer Betriebsratswahl mit Wahl eines neuen Betriebsrats - Anmerkung zu LAG Hessen v. 22.09.2025 – 16 TaBV 23/25 - ArbRB 2026, 13-14
Klage eines Betriebsratsmitglieds gegen Abmahnung - Anmerkung zu LAG Hessen v. 09.07.2025 – 16 Ta 401/25 - ArbRB 2025, 308-309
Betriebsbegriff bei digital gesteuerten Fahrern in einem Liefergebiet - Anmerkung zu LAG Hessen v. 10.02.2025, 16 TaBV 30/24 - ArbRB 2025, 235-236
Zeitpunkt der Fälligkeit von Sozialplanabfindungsansprüchen bei Anfechtung des Einigungsstellenspruchs zum Sozialplan – Anmerkung zu BAG v. 28.01.2025 - 1 AZR 73/24 - ArbRB 2025, 196-197
Beachtung der DSGVO in Betriebsvereinbarungen als Rechtmäßigkeitsvoraussetzung – Anmerkung zu EuGH v. 19.12.2024, C-65/23 - ArbRB 2025, 162-163
Anforderungen an die Anhörung des Betriebsrats bei Kündigungen in der Wartezeit - Anmerkung zu LAG Niedersachsen v. 05.11.2024, 10 Sa 817/23 - ArbRB 2025, 4-5
Arbeitgeberseitige Darlegungslast im Zustimmungsersetzungsverfahren gem. § 103 BetrVG– ArbRB 2024, 332
Betriebsratswahl mit weniger Kandidaten als zu vergebenden Betriebsratssitzen – ArbRB 2024, 268
Schadensersatz wegen verspäteter Zielvorgabe – ArbRB 2024, 233
Keine Druckkündigung ohne vorherigen aktiven Druckabwendungsversuch des Arbeitgebers – ArbRB 2024, 196
Generationenbezug in Stellenanzeige als Indiz für eine Diskriminierung wegen des Alters
– ArbRB 2024, 103
Betriebsratssitzung – Heilung von Ladungsfehlern durch einstimmigen Beschluss der anwesenden Betriebsratsmitglieders – ArbRB 2024, 10
Pflicht zur Nachholung der Arbeitnehmerbeteiligung im Fall einer bei Gründung arbeitnehmerlosen SE? – Anmerkung zu BAG v. 17.05.2022 - 1 ABR 37/20 (A) - ArbRB 2023, 10-11
Datenschutzbeauftragte: Sonderkündigungsschutz auch innerhalb der Wartezeit gem. § 1 Abs. 1 KSchG – Anmerkung zu BAG v. 25.08.2022 - 2 AZR 225/20 - ArbRB 2023, 4-5
Keine Pflicht zur Erkundigung über Schichtplanänderungen außerhalb der Arbeitszeit – Anmerkung zu LAG Schleswig-Holstein v. 27.09.2022 - 1 Sa 39 öD/22 – ArbRB 2023, 71-72
Fachaufsätze
„Mitarbeiterkontrolle durch Künstliche Intelligenz“, - ArbRB 2026, 85–88
Nachwuchs gewinnen – geeignete Kandidaten gewinnen für die Betriebsratswahlen - AiB 2025, Nr 1, 35-36
Abmahnung: Was Beschäftigte wissen müssen - AiB 2025, Nr 2, 30-32
Die Qualität von Führung beeinflussen – Möglichkeiten des Betriebsrats - AiB 2025, Nr 6, 8-13
Insolvenz und Arbeitsrecht - Ein Überblick über das Insolvenzverfahren sowie über individual- und betriebsverfassungsrechtliche Auswirkungen - ArbRB 2025, 257-261
Die Beschlussfassung von Betriebsratsgremien – Auf Nummer sicher – Anforderungen an die Rechtmäßigkeit von Betriebsratsbeschlüssen – ArbRB 2024, 80-83
Der Betriebsrat als Krisenmanager –
AiB 2024, Nr 4, 15-18
Beleidigungen, üble Nachrede und Co. am Arbeitsplatz – Die zunehmende Verrohung der Sprache im betrieblichen Kontext und ihre arbeitsrechtlichen Folgen – ArbRB 2024, 315-318
Gesundheitstests im Arbeitsverhältnis – Der Arbeitgeber im Spagat zwischen berechtigtem Interesse und Grundrechtsschutz der Beschäftigten? – ArbRB 2023, 60-64
Qualifizierung in Betrieben zum Thema machen
Beteiligungsansätze des Betriebsrats bei der innerbetrieblichen Qualifizierung – NZA 2022, 744-747
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Qualifizierung – Wiederbelebung durch betriebliche Transformation? – ArbRB 2022, 15-18
Einstweiliger Rechtsschutz bei der Betriebsratswahl – ArbRB 2021, 343-346
Desk-Sharing – Mitbestimmen – Risiken abwenden – AiB 2021, Heft 9, 41-42
PRESSESPIEGEL
Auto Motor und Sport Extra
zu Rechte und Pflichten bei Dienstfahrzeugen
Heft 10/2023, 24-27
FRANKFURTER RUNDSCHAU
Kann der Arbeitgeber die Probezeit einseitig verkürzen?
Kölnische Rundschau
Krankschreibung - Muss ich mich persönlich krankmelden oder kann das auch ein Kollege tun?
Zeit online
Die größten Fallen im Arbeitsvertrag – Nicht einfach abnicken
Kölner Stadt-Anzeiger
Krankmeldung: Darf der Arbeitgeber bei häufiger Krankheit kündigen?
AUSZEICHNUNGEN
Deutschlands beste Anwälte 2026
(Handelsblatt 18.06.2026)
Auch für das Jahr 2026 veröffentlichte das Handelsblatt in der Ausgabe am 18.06.2026 eine Liste der führenden Juristen Deutschlands. Jürgen Markowski wird in dieser Liste im Fachbereich Arbeitsrecht erneut als einer von „Deutschlands besten Anwälten 2026“ aufgeführt.
Diese Auszeichnung reiht sich ein viele weitere:
-
‘Deutschlands Beste Anwaltskanzleien 2026’ – CAPITAL-Ranking
-
Top-Rechtsanwalt 2025 – Fokus-Business vom 05. September 2025
-
TOP Kanzlei 2025 im Arbeitsrecht – WirtschaftsWoche vom 4. April 2025
-
besonders empfehlenswerte Kanzlei im Arbeitsrecht – stern vom 22. Mai 2025
-
Liste der besten Kanzleien und Anwälte für Privatpersonen 2025: Arbeitsrecht für Arbeitnehmer – WirtschaftsWoche vom 25.07.2025
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