Aus Überzeugung auf der Seite der Arbeitnehmer:Innen
„Das geltende Arbeitsrecht wird durchgängig von zwei gegenüberstehenden Grundpositionen beherrscht, mit denen unterschiedliche Interessen von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite verfolgt werden.“
(Bundesarbeitsgericht vom 21.4.1983)


Konflikte mit dem Arbeitgeber sind stets existenziell. Ist es einmal so weit, tut es gut, eine fundierte rechtliche Beratung und Vertretung an der Seite zu wissen. Markowski Arbeitsrecht steht für eine klare anwaltliche Position aus Überzeugung – seit 1996 in einer renommierten Sozietät, seit 2021 mit neuem Standort in Offenburg.
Die Kanzlei unterstützt Mandant:innen in allen Fragen des Arbeitsrechts und bei individualrechtlichen Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
Bundesweit werden Betriebsräte und Personalräte im kollektiven Arbeitsrecht betreut.

Julia Deiss, Rechtsanwältin
Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht
MANDANTEN
AKTUELL
ArbeitnehmerAnwälte-Rundbrief Nr. 58
Im neuen Rundbrief der bundesweiten Kooperation ArbeitnehmerAnwälte werden die folgenden insbesondere für Betriebsräte relevanten und interessanten Themen behandelt: Vergütungsdiskriminierung als aktuelle Herausforderung der BR-Arbeit Das Initiativrecht des Betriebsrats auf Arbeitszeiterfassung Was sind Europäische Betriebsräte? - Grundlagen [...]
Rundbrief Nr. 57
Der Rundbrief Nr. 57 der bundesweiten Kooperation ArbeitnehmerAnwälte steht für Sie bereit mit folgenden Themen: Unzulässige Ungleichbehandlung beim Nachtzuschlag - EuGH hält sich heraus, BVerfG lässt auf sich warten Inflationsausgleichsprämie, Corona-Prämie & Co. - freiwillig, aber [...]

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Fortbildungen/Vorträge
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10.05.2023 um 18 Uhr: Arbeitsrecht zum Feierabend (online) – Top 10 der aktuellen Entscheidungen im Kündigungsschutz
VERÖFFENTLICHUNGEN
Entscheidungsbesprechungen
Keine Pflicht zur Erkundigung über Schichtplanänderungen außerhalb der Arbeitszeit – Anmerkung zu LAG Schleswig-Holstein v. 27.09.2022 – 1 Sa 39 öD/22 – ArbRB 2023, 71-72
Pflicht zur Nachholung der Arbeitnehmerbeteiligung im Fall einer bei Gründung arbeitnehmerlosen SE? – Anmerkung zu BAG v. 17.05.2022 – 1 ABR 37/20 (A) – ArbRB 2023, 10-11
Datenschutzbeauftragte: Sonderkündigungsschutz auch innerhalb der Wartezeit gem. § 1 Abs. 1 KSchG – Anmerkung zu BAG v. 25.08.2022 – 2 AZR 225/20 – ArbRB 2023, 4-5
Fachaufsätze
Rechte und Pflichten bei Dienstfahrzeugen – Auto Motor und Sport Extra zu Heft 10/2023, 24-27
Gesundheitstests im Arbeitsverhältnis – Der Arbeitgeber im Spagat zwischen berechtigtem Interesse und Grundrechtsschutz der Beschäftigten? – ArbRB 2023, 60-64
Qualifizierung in Betrieben zum Thema machen
Beteiligungsansätze des Betriebsrats bei der innerbetrieblichen Qualifizierung – NZA 2022, 744-747
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Qualifizierung – Wiederbelebung durch betriebliche Transformation? – ArbRB 2022, 15-18
Einstweiliger Rechtsschutz bei der Betriebsratswahl – ArbRB 2021, 343-346
Desk-Sharing – Mitbestimmen – Risiken abwenden – AiB 2021, Heft 9, 41-42
PRESSESPIEGEL
FRANKFURTER RUNDSCHAU
Kann der Arbeitgeber die Probezeit einseitig verkürzen?
Kölnische Rundschau
Krankschreibung – Muss ich mich persönlich krankmelden oder kann das auch ein Kollege tun?
Zeit online
Die größten Fallen im Arbeitsvertrag – Nicht einfach abnicken
Kölner Stadt-Anzeiger
Krankmeldung: Darf der Arbeitgeber bei häufiger Krankheit kündigen?
AUSZEICHNUNGEN


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