Aus Überzeugung auf der Seite der Arbeitnehmer:Innen
„Das geltende Arbeitsrecht wird durchgängig von zwei gegenüberstehenden Grundpositionen beherrscht, mit denen unterschiedliche Interessen von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite verfolgt werden.“
(Bundesarbeitsgericht vom 21.4.1983)
Konflikte mit dem Arbeitgeber sind stets existenziell. Ist es einmal so weit, tut es gut, eine fundierte rechtliche Beratung und Vertretung an der Seite zu wissen. Markowski Arbeitsrecht steht für eine klare anwaltliche Position aus Überzeugung – seit 1996 in einer renommierten Sozietät, seit 2021 mit neuem Standort in Offenburg.
Die Kanzlei unterstützt Mandant:innen in allen Fragen des Arbeitsrechts und bei individualrechtlichen Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
Bundesweit werden Betriebsräte und Personalräte im kollektiven Arbeitsrecht betreut.
Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Miriam Brändle, Rechtsanwältin
Julia Englert geb. Deiss, Fachanwältin für Arbeitsrecht
MANDANTEN
AKTUELL
Top-Anwalt 2024 (Focus) Jürgen Markowski
Jürgen Markowski ist erneut als Top-Anwalt im Rechtsgebiet Arbeitsrecht für Arbeitnehmer vom Magazin Focus ausgezeichnet worden. Damit ist er seit 2014 durchgängig in dieser Liste zu finden, worüber wir uns sehr freuen.
News August 2024: Betriebsratswahl – Gremiumsgröße bei Mangel an Wahlbewerbern
Die nächste Betriebsratswahl kommt bestimmt! Daher sollten Betriebsräte die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Gremiumsgröße bei Mangel an Wahlbewerbern kennen. Lesen Sie hier mehr: Newsletter_2024_08
Newsletter und Infos über Veranstaltungen
Aktuelles aus dem Arbeitsrecht, neue Entscheidungen der Arbeitsgerichte oder Gesetzesvorhaben und alles, was im Arbeitsrecht für Sie interessant sein könnte. Die Rechtsnachrichten kommen als E-Mail-Newsletter zu Ihnen, die auch zu internen Informationszwecken weitergeleitet und ausgelegt werden können. Profitieren Sie von verständlichem Wissen aus erster Hand.
Daneben bieten wir in regelmäßigen Abständen kostenlose Fortbildungen für arbeitsrechtlich Interessierte an. Bleiben Sie hier über den Newsletter immer auf dem Laufenden.
Fortbildungen/Vorträge
Unter dem Titel ARBEITSRECHT ZUM FEIERABEND bieten wir für Mitglieder von Betriebs- und Personalräten regelmäßige kostenlose Fortbildungsveranstaltungen an.
Hierbei werden sowohl betriebsverfassungsrechtliche als auch individualrechtliche Fragestellungen erörtert.
VERÖFFENTLICHUNGEN
Entscheidungsbesprechungen
Arbeitgeberseitige Darlegungslast im Zustimmungsersetzungsverfahren gem. § 103 BetrVG – ArbRB 2024, 332
Betriebsratswahl mit weniger Kandidaten als zu vergebenden Betriebsratssitzen – ArbRB 2024, 268
Schadensersatz wegen verspäteter Zielvorgabe – ArbRB 2024, 233
Keine Druckkündigung ohne vorherigen aktiven Druckabwendungsversuch des Arbeitgebers – ArbRB 2024, 196
Generationenbezug in Stellenanzeige als Indiz für eine Diskriminierung wegen des Alters
– ArbRB 2024, 103
Betriebsratssitzung – Heilung von Ladungsfehlern durch einstimmigen Beschluss der anwesenden Betriebsratsmitglieders – ArbRB 2024, 10
Pflicht zur Nachholung der Arbeitnehmerbeteiligung im Fall einer bei Gründung arbeitnehmerlosen SE? – Anmerkung zu BAG v. 17.05.2022 - 1 ABR 37/20 (A) - ArbRB 2023, 10-11
Datenschutzbeauftragte: Sonderkündigungsschutz auch innerhalb der Wartezeit gem. § 1 Abs. 1 KSchG – Anmerkung zu BAG v. 25.08.2022 - 2 AZR 225/20 - ArbRB 2023, 4-5
Keine Pflicht zur Erkundigung über Schichtplanänderungen außerhalb der Arbeitszeit – Anmerkung zu LAG Schleswig-Holstein v. 27.09.2022 - 1 Sa 39 öD/22 – ArbRB 2023, 71-72
Fachaufsätze
Die Beschlussfassung von Betriebsratsgremien – Auf Nummer sicher – Anforderungen an die Rechtmäßigkeit von Betriebsratsbeschlüssen – ArbRB 2024, 80-83
Der Betriebsrat als Krisenmanager –
AiB 2024, Nr 4, 15-18
Beleidigungen, üble Nachrede und Co. am Arbeitsplatz – Die zunehmende Verrohung der Sprache im betrieblichen Kontext und ihre arbeitsrechtlichen Folgen – ArbRB 2024, 315-318
Gesundheitstests im Arbeitsverhältnis – Der Arbeitgeber im Spagat zwischen berechtigtem Interesse und Grundrechtsschutz der Beschäftigten? – ArbRB 2023, 60-64
Qualifizierung in Betrieben zum Thema machen
Beteiligungsansätze des Betriebsrats bei der innerbetrieblichen Qualifizierung – NZA 2022, 744-747
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Qualifizierung – Wiederbelebung durch betriebliche Transformation? – ArbRB 2022, 15-18
Einstweiliger Rechtsschutz bei der Betriebsratswahl – ArbRB 2021, 343-346
Desk-Sharing – Mitbestimmen – Risiken abwenden – AiB 2021, Heft 9, 41-42
PRESSESPIEGEL
Auto Motor und Sport Extra
zu Rechte und Pflichten bei Dienstfahrzeugen
Heft 10/2023, 24-27
FRANKFURTER RUNDSCHAU
Kann der Arbeitgeber die Probezeit einseitig verkürzen?
Kölnische Rundschau
Krankschreibung - Muss ich mich persönlich krankmelden oder kann das auch ein Kollege tun?
Zeit online
Die größten Fallen im Arbeitsvertrag – Nicht einfach abnicken
Kölner Stadt-Anzeiger
Krankmeldung: Darf der Arbeitgeber bei häufiger Krankheit kündigen?
AUSZEICHNUNGEN
Erstmals im Jahr 2024 hat das Handelsblatt ein Ranking „Deutschlands beste Kanzleien 2024“ veröffentlicht.
MARKOWSKI Arbeitsrecht in Offenburg hat im dritten Jahr nach Gründung der Kanzlei diese Auszeichnung für den Fachbereich Arbeitsrecht erhalten.
Der Kanzleigründer Jürgen Markowski wurde in diesem Jahr bereits zum 10. Mal in Folge durch das Nachrichtenmagazin Focus als einer des besten Anwälte ausgezeichnet. Auch das Handelsblatt zählt ihn zu den besten Anwälten in seinem Fachgebiet.
KONTAKT
Turmgasse 3
77652 Offenburg
T. + 49 781 960 524 40
F. + 49 781 960 524 49
E. kanzlei@markowski-arbeitsrecht.de