Aus Überzeugung auf der Seite der Arbeitnehmer:Innen
„Das geltende Arbeitsrecht wird durchgängig von zwei gegenüberstehenden Grundpositionen beherrscht, mit denen unterschiedliche Interessen von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite verfolgt werden.“
(Bundesarbeitsgericht vom 21.4.1983)
Konflikte mit dem Arbeitgeber sind stets existenziell. Ist es einmal so weit, tut es gut, eine fundierte rechtliche Beratung und Vertretung an der Seite zu wissen. Markowski Arbeitsrecht steht für eine klare anwaltliche Position aus Überzeugung – seit 1996 in einer renommierten Sozietät, seit 2021 mit neuem Standort in Offenburg.
Die Kanzlei unterstützt Mandant:innen in allen Fragen des Arbeitsrechts und bei individualrechtlichen Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
Bundesweit werden Betriebsräte und Personalräte im kollektiven Arbeitsrecht betreut.

Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Miriam Brändle, Rechtsanwältin
Julia Englert geb. Deiss, Fachanwältin für Arbeitsrecht
Magdalena Wagner, Fachanwältin für Arbeitsrecht
MANDANTEN
AKTUELL
Rundbrief Nr. 67 September 2025 Kooperation ArbeitnehmerAnwälte
Im neuen Rundbrief Nr. 67 befassen sich zwei Beträge mit den aktuellen Fragen zur Betriebsratswahl: Die Betriebsratswahlen nahen - Welche Gerichtsentscheidungen aktuell zu beachten sind Bestellung eines Wahlvorstandes - Woran müssen die Betriebsräte denken? Daneben wird [...]
Rundbrief Nr. 66 Juli 2025 Kooperation ArbeitnehmerAnwälte
Im neuen Rundbrief_66 finden Sie den Beitrag aus unserer Kanzlei von Frau RAin Brändle und RAin Wagner zum Thema Entgeltfortzahlung bei Krankheit ab Seite 8 sowie weitere interessante Beiträge zum Thema Schmerzensgeld wegen nicht angemessener Beschäftigung [...]

Newsletter und Infos über Veranstaltungen
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Daneben bieten wir in regelmäßigen Abständen kostenlose Fortbildungen für arbeitsrechtlich Interessierte an. Bleiben Sie hier über den Newsletter immer auf dem Laufenden.
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Fortbildungen/Vorträge
Unter dem Titel ARBEITSRECHT ZUM FEIERABEND bieten wir für Mitglieder von Betriebs- und Personalräten regelmäßige kostenlose Fortbildungsveranstaltungen an.
Hierbei werden sowohl betriebsverfassungsrechtliche als auch individualrechtliche Fragestellungen erörtert.
VERÖFFENTLICHUNGEN
Entscheidungsbesprechungen
Betriebsbegriff bei digital gesteuerten Fahrern in einem Liefergebiet - Anmerkung zu LAG Hessen v. 10.02.2025, 16 TaBV 30/24 - ArbRB 2025, 235-236
Zeitpunkt der Fälligkeit von Sozialplanabfindungsansprüchen bei Anfechtung des Einigungsstellenspruchs zum Sozialplan – Anmerkung zu BAG v. 28.01.2025 - 1 AZR 73/24 - ArbRB 2025, 196-197
Beachtung der DSGVO in Betriebsvereinbarungen als Rechtmäßigkeitsvoraussetzung – Anmerkung zu EuGH v. 19.12.2024, C-65/23 - ArbRB 2025, 162-163
Anforderungen an die Anhörung des Betriebsrats bei Kündigungen in der Wartezeit - Anmerkung zu LAG Niedersachsen v. 05.11.2024, 10 Sa 817/23 - ArbRB 2025, 4-5
Arbeitgeberseitige Darlegungslast im Zustimmungsersetzungsverfahren gem. § 103 BetrVG– ArbRB 2024, 332
Betriebsratswahl mit weniger Kandidaten als zu vergebenden Betriebsratssitzen – ArbRB 2024, 268
Schadensersatz wegen verspäteter Zielvorgabe – ArbRB 2024, 233
Keine Druckkündigung ohne vorherigen aktiven Druckabwendungsversuch des Arbeitgebers – ArbRB 2024, 196
Generationenbezug in Stellenanzeige als Indiz für eine Diskriminierung wegen des Alters
– ArbRB 2024, 103
Betriebsratssitzung – Heilung von Ladungsfehlern durch einstimmigen Beschluss der anwesenden Betriebsratsmitglieders – ArbRB 2024, 10
Pflicht zur Nachholung der Arbeitnehmerbeteiligung im Fall einer bei Gründung arbeitnehmerlosen SE? – Anmerkung zu BAG v. 17.05.2022 - 1 ABR 37/20 (A) - ArbRB 2023, 10-11
Datenschutzbeauftragte: Sonderkündigungsschutz auch innerhalb der Wartezeit gem. § 1 Abs. 1 KSchG – Anmerkung zu BAG v. 25.08.2022 - 2 AZR 225/20 - ArbRB 2023, 4-5
Keine Pflicht zur Erkundigung über Schichtplanänderungen außerhalb der Arbeitszeit – Anmerkung zu LAG Schleswig-Holstein v. 27.09.2022 - 1 Sa 39 öD/22 – ArbRB 2023, 71-72
Fachaufsätze
Nachwuchs gewinnen – geeignete Kandidaten gewinnen für die Betriebsratswahlen - AiB 2025, Nr 1, 35-36
Abmahnung: Was Beschäftigte wissen müssen - AiB 2025, Nr 2, 30-32
Die Qualität von Führung beeinflussen – Möglichkeiten des Betriebsrats - AiB 2025, Nr 6, 8-13
Insolvenz und Arbeitsrecht - Ein Überblick über das Insolvenzverfahren sowie über individual- und betriebsverfassungsrechtliche Auswirkungen - ArbRB 2025, 257-261
Die Beschlussfassung von Betriebsratsgremien – Auf Nummer sicher – Anforderungen an die Rechtmäßigkeit von Betriebsratsbeschlüssen – ArbRB 2024, 80-83
Der Betriebsrat als Krisenmanager –
AiB 2024, Nr 4, 15-18
Beleidigungen, üble Nachrede und Co. am Arbeitsplatz – Die zunehmende Verrohung der Sprache im betrieblichen Kontext und ihre arbeitsrechtlichen Folgen – ArbRB 2024, 315-318
Gesundheitstests im Arbeitsverhältnis – Der Arbeitgeber im Spagat zwischen berechtigtem Interesse und Grundrechtsschutz der Beschäftigten? – ArbRB 2023, 60-64
Qualifizierung in Betrieben zum Thema machen
Beteiligungsansätze des Betriebsrats bei der innerbetrieblichen Qualifizierung – NZA 2022, 744-747
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Qualifizierung – Wiederbelebung durch betriebliche Transformation? – ArbRB 2022, 15-18
Einstweiliger Rechtsschutz bei der Betriebsratswahl – ArbRB 2021, 343-346
Desk-Sharing – Mitbestimmen – Risiken abwenden – AiB 2021, Heft 9, 41-42
PRESSESPIEGEL
Auto Motor und Sport Extra
zu Rechte und Pflichten bei Dienstfahrzeugen
Heft 10/2023, 24-27
FRANKFURTER RUNDSCHAU
Kann der Arbeitgeber die Probezeit einseitig verkürzen?
Kölnische Rundschau
Krankschreibung - Muss ich mich persönlich krankmelden oder kann das auch ein Kollege tun?
Zeit online
Die größten Fallen im Arbeitsvertrag – Nicht einfach abnicken
Kölner Stadt-Anzeiger
Krankmeldung: Darf der Arbeitgeber bei häufiger Krankheit kündigen?
AUSZEICHNUNGEN
Top-Rechtsanwalt 2025
(FOCUS-Business)
Erneute Auszeichnung als Top Rechtsanwalt im Arbeitsrecht für Jürgen Markowski
Auch für das Jahr 2025 veröffentlichte der FOCUS in der letzten Ausgabe am 05. September 2025 eine Liste mit Top-Rechtsanwälten. Eine FOCUS-Empfehlung erhielten diejenigen Rechtsanwälte in Deutschland, die in ihren Fachbereichen die höchste Reputation unter Kollegen genießen.
Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht, ist auch in diesem Jahr wieder in die Liste aufgenommen werden – zum 11. Mal in Folge.
Die Aufnahme in die Liste der TOP-Rechtsanwälte 2025 reiht sich ein, in eine Reihe von besonderen Empfehlungen:
- TOP Kanzlei 2025 im Arbeitsrecht – WirtschaftsWoche vom 4. April 2025
- besonders empfehlenswerte Kanzlei im Arbeitsrecht – stern vom 22. Mai 2025
- Deutschlands beste Anwälte 2025 (Jürgen Markowski) – Handelsblatt vom 12.06.2025
- Liste der besten Kanzleien und Anwälte für Privatpersonen 2025: Arbeitsrecht für Arbeitnehmer – WirtschaftsWoche vom 25.07.2025

KONTAKT
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77652 Offenburg
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