Im neuen Rundbrief_69 werden folgende Themen zur Betriebsratsarbeit aufgeführt:
- Verhinderung von Betriebsratsmitgliedern – Wann sind Betriebsratsmitglieder verhindert und wie sind Ersatzmitglieder korrekt nachzuladen?
- Weg in die Einigungsstelle – Wann sind Verhandlungen gescheitert, wie wird die Einigungsstelle angerufen und was ist zu beachten, wenn sie gerichtlich eingesetzt werden muss?
Daneben wird noch folgende Frage besprochen:
- Ungewollte Berücksichtigung der Behinderung bei Bewerbung, wenn Bewerberinnen oder Bewerber das selbst gar nicht möchten.