KANZLEI

Markowski Arbeitsrecht versteht sich als Lotse im arbeitsrechtlichen Ozean; die Kanzlei unterstützt Arbeitnehmer:innen, Betriebs- und Personalräte dabei, der Sachlage entsprechend realistische Zielvorstellungen zu entwickeln und diese zu erreichen. Der Mensch mit seinem Anliegen steht dabei im Fokus. Das abstrakte rechtliche Problem gibt den Handlungsrahmen vor, gemeinsam loten wir die Möglichkeiten aus und definieren den Weg. 

Jürgen Markowski

  • Jürgen Markowski, Jahrgang 1969, Anwalt seit Januar 1996, Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 1999
  • Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Bayreuth und Regensburg
  • Mitarbeit beim Europäischen Metallgewerkschaftsbund
  • Gründungspartner der Kanzlei Manske & Partner – Kanzlei für Arbeitsrecht – in Nürnberg – als Anwalt mehr als 25 Jahre dort tätig bis 30.06.2021
  • 2015: Verlagerung des Lebensmittelpunktes aus privaten Gründen nach Baden-Württemberg 
  • Sommer 2021: Gründung der Kanzlei Markowski Arbeitsrecht in Offenburg
  • Mitglied im geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein und im Arbeitsrechtsausschuss des Deutschen Anwaltsvereins
  • Anwaltverein Offenburg
  • Anwaltverein Freiburg
  • Vereinigung demokratischer Juristinnen und Juristen
  • FOCUS
    Top-Anwälte 2014 bis 2021
  • Handelsblatt
    Deutschlands beste Anwälte 2021 und 2022
  • Best Lawyers
    The Best Lawyers in Germany 2021 und 2022
  • Wirtschaftswoche
    Die besten Arbeitsrechtler 2020

Broschüren/ Fachbücher (Mitautor):

  • Das arbeitsrechtliche Mandat: Arbeitsrecht bei Umstrukturierungen aus Arbeitnehmerperspektive (Hrsg. Dudenbostel/ Markowski/ Oberthür/ Schlegel/ Schmid – Deutscher Anwaltsverlag, 2019)
  • Protokolle führen – Betriebs- und Personalratssitzungen rechtssicher dokumentieren (Hrsg. ver.di b+b)
  • Konfliktlösungen im Arbeitsrecht – Leitfaden für die Praxis (Hrsg. Roland Lukas/ Holger Dahl – Luchterhand, 2012)
  • NOMOS Kommentar Arbeitsrecht – Individualarbeitsrecht mit kollektivrechtlichen Bezügen – Kommentierung zu den Vorschriften des § 1 KSchG „verhaltensbedingte Kündigung“ sowie zu den Vorschriften „Interessenausgleich und Sozialplan in der Insolvenz“ (Hrsg. Prof.Dr. Wolfgang Däubler/ Jens Peter Hjort, u.a.)

Entscheidungsbesprechungen

  • BEM ist bei Vorliegen der Voraussetzungen erneut durchzuführen – Anmerkung zu BAG v. 18.11.2021 – 2 AZR 138/21– ArbRB 2022, 68
  • Mitbestimmung über den Inhalt eines freiwilligen Personalfragebogens für Bewerber – Anmerkung zu BVerwG v. 29.07.2021 – 5 P 2/20 – ArbRB 2022, 12-13
  • EuGH-Vorlage: Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei der Gewährung von Zuschlägen für Überstunden? – Anmerkung zu BAG v. 28.10.2021 – 8 AZR 370/20 (A)– ArbRB 2022, 99-100

Fachaufsätze

  • Mitbestimmung des Betriebsrats bei Qualifizierung-Wiederbelebung durch betriebliche Transformation?- ArbRb 2022, 15-18
  • Einstweiliger Rechtsschutz bei der Betriebsratswahl – ArbRb 2021, 343-346
  • Desk-Sharing – Mitbestimmen – Risiken abwenden – AiB 2021, Heft 9, 41-42

Urteilsanmerkungen

  • Vorbereitung einer Betriebsratswahl in Pandemiezeiten – Ladungsfehler – Anmerkung zu ArbG Weiden v. 18.12.2020 – 3 BVGa 2/20 – ArbRB 2021, 143-144
  • Quarantäneanordnung durch den Arbeitgeber – Wer trägt das Vergütungsrisiko? Anmerkung zu: ArbG Dortmund v. 24.11.2020 – 5 Ca 2057/20 – ArbRB 2021, 103-104
  • Nach EuGH-Arbeitszeit-Urteil: Überstundenvergütung auch ohne tatsächliche Kenntnis von geleisteten Überstunden Anmerkung zu ArbG Emden v. 24.9.2020 – 2 Ca 144/20 – ArbRB 2021, 71

Julia englert geb. Deiss

  • Julia Englert, Anwältin seit 2020, Fachanwältin für Arbeitsrecht seit 2023
  • Studium der Rechtswissenschaften an Universitäten in Freiburg und Santiago de Chile, Schwerpunkt Arbeit und Soziale Sicherung
  • 2019 – 2020: Gewerkschaftssekretärin ver.di Bezirk Südbaden Schwarzwald
  • 2020-2022: Anwältin im Anwaltsbüro im Hegarhaus, Freiburg
  • seit Sommer 2022: Anwältin bei Markowski Arbeitsrecht
  • Anwaltverein Freiburg i. Breisgau
  • Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Anwaltverein Freiburg
  • Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Vereinigung demokratischer Juristinnen und Juristen

Ulbrich-Weber/Deiss: Leidens- und behinderungsgerechte Beschäftigung : Eine Einführung – Rundbrief ArbeitnehmerAnwälte Nr. 51 (Nov. 2021), 3-11

Fortunato/Deiss: Der virtuelle Personalrat – PersR 2020, Nr. 6, 18-20

Christian Albert

  • Anwalt seit 2023
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Kiel
  • 2017 – 2019: Juristischer Referent der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche)
  • 2019 – 2023: Juristischer Produktmanager bei dem ifb Institut zur Fortbildung von Betriebsräten GmbH & Co. KG
  • seit Winter 2023: Anwalt bei Markowski Arbeitsrecht

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Dialog

Markowski Arbeitsrecht berät und begleitet Mandant:innen telefonisch, per E-Mail oder auch klassisch auf dem Postwege. Sie werden über jeden Schritt informiert und sind stets über den aktuellen Stand Ihrer Angelegenheit unterrichtet. Aus Gründen der Praktikabilität wird auf eine Verschlüsselung von E-Mails verzichtet; sollten Sie damit nicht einverstanden sein, gewährleistet der postalische Kontakt den lückenlosen Dialog.

Markowski Arbeitsrecht setzt sich persönlich engagiert für die Belange der Mandant:innen ein. Das Anliegen ist, den Ansprüchen von Arbeitnehmer:innen rechtliches Gehör zu verschaffen und anwaltlich in ihrem Sinne zu wirken. Kompliziertes Juristendeutsch wird dabei mit verständlicher Sprache vermittelt und inhaltlich transparent gemacht. Damit ein Miteinander auf Augenhöhe für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit entsteht, die Schritt für Schritt zu den angestrebten Lösungen führt.  

Die bewusste Entscheidung für die Seite der Arbeitnehmer:innen schließt die Gefahr eines Interessenkonflikts von vornherein aus. Den Rechtssuchenden ist zugesichert, dass die Kanzlei keinerlei Interessen hegt, künftig deren Arbeitgeber zu vertreten. Das Vorgehen ist vorausschauend und nicht dogmatisch. Insbesondere bei der Vertretung von Betriebsräten ist die Dialogführung so ausgerichtet, dass die gegenüberstehenden Parteien – hier Arbeitgeber und Betriebsrat – auch künftig noch respektvoll zusammenarbeiten können.

Die Kanzlei vertritt alle abhängig Beschäftigten vom Auszubildenden bis zum leitenden Angestellten und deren gewählte Vertretungen: Betriebsräte und Personalräte. Von der Auskunft und Beratung in allen Fragen rund um das Arbeitsrecht bis zum Mandat – außergerichtlich und gerichtlich.

Jedes arbeitsrechtliche Problem ist auch ein Ausdruck des gegebenen Kräfteungleichgewichtes zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen. Markowski Arbeitsrecht vertritt diese These aus Überzeugung mit einer anwaltlich klaren Position: Das Ziel ist, der strukturell unterlegenen Partei – der Arbeitnehmerseite – fachlich versierten Beistand zu leisten, ihre Anliegen zu vertreten sowie ihre rechtlichen Ansprüche geltend zu machen.

veranstaltungen

Seminare

Markowski Arbeitsrecht bietet arbeitsrechtliche Schulungen und Seminare zu ausgewählten Themen sowie interne Schulungen vor Ort für Betriebs- und Personalräte. Nach Anfrage und Absprache erhalten Sie ein auf die innerbetrieblichen Verhältnisse und Problemlagen zugeschnittenes Seminar oder Schulungsformat.

Arbeitsrecht zum Feierabend

Aktuelles und allgemein Wissenswertes – auf den Punkt gebracht: Arbeitsrecht zum Feierabend ist eine kostenlose Informationsreihe für Betriebsräte.

Sie möchten über die Termine auf dem Laufenden gehalten werden? Wir nehmen Sie gern in unseren Adressverteiler auf.

Vorträge

Neben der klassischen Vermittlung in Seminaren und Schulungen fördert die Erläuterung spezieller rechtlicher Fragestellungen in Vortragsform den Wissenstransfer. Markowski Arbeitsrecht nimmt sich auch als Sprecher Ihrer Themen an und macht komplexe rechtliche Sachverhalte anschaulich und verständlich.  

netzwerk

Unter dem Motto „Großkanzleien auf Arbeitgeberseite fusionieren, wir kooperieren“ haben sich vor mehr als 20 Jahren Anwaltskanzleien, die Arbeitsrecht auf Arbeitnehmerseite betreiben, zur Kooperation www.arbeitnehmeranwaelte.de zusammengeschlossen. Im Rahmen dieser Kooperation ist die Kanzlei mit folgenden Anwaltskanzleien vernetzt:

Im Arbeitsrecht in Kooperation mit:

Berlin: dka Rechtsanwälte l Fachanwälte
Bremen: Dette, Nacken, Öğüt & Kollegen
Dortmund: Kanzlei für Arbeitsrecht | Ingelore Stein
Frankfurt am Main: Büdel Rechtsanwälte Fachanwälte für Arbeitsrecht
Frankfurt am Main: franzmann. geilen. brückmann. fachanwälte für arbeitsrecht
Freiburg: Anwaltsbüro im Hegarhaus
Hamburg und Kiel: Kanzlei Müller-Knapp · Hjort · Wulff Partnerschaft
Hannover: Arbeitnehmeranwälte Hannover
Mannheim: Kanzlei für Arbeitsrecht – Dr. Growe & Kollegen
München: kanzlei huber.mücke.helm – Menschenrechte im Betrieb
Münster: Meisterernst Düsing Manstetten
Nürnberg und Ansbach: Manske & Partner
Stuttgart: Bartl & Weise / Anwaltskanzlei
Wiesbaden: Schütte, Lange & Kollegen Kanzlei für Arbeitsrecht

Bereits über die Mitgliedschaft in der Kooperation www.arbeitnehmeranwaelte.de hat sich eine enge Verbindung mit den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten des Anwaltsbüros im Hegarhaus in Freiburg ergeben. Da lag es nahe, aufgrund der nun bestehenden räumlichen Nähe der Kanzleien in Freiburg und Offenburg die Zusammenarbeit im Arbeitsrecht zu intensivieren und den fachlichen Austausch pflegen. Unter dem Titel „Arbeitnehmer-Anwälte in Südbaden“ werden wir außerdem gemeinsame arbeitsrechtliche Veranstaltungen durchführen.

Seit 150 Jahren schließen sich Anwälte im Deutschen AnwaltVerein zusammen, um der Stimme der Anwaltschaft im Rechtsstaat mehr Gewicht zu verleihen. Vor 40 Jahren hat sich im Deutschen AnwaltVerein die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht gegründet, der derzeit etwa 3.600 Arbeitsrechtlerinnen und Arbeitsrechtler angehören, um den fachlichen Austausch zu fördern. Markowski Arbeitsrecht engagiert sich ehrenamtlich im Deutschen AnwaltVerein, um die Interessen der die Arbeitnehmer:innen vertretenden Anwälte zu fördern.

Die Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht hat Jürgen Markowski 2018 in den geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht gewählt. Zudem ist er vom Vorstand des Deutschen AnwaltVereins in den Gesetzgebungsausschuss Arbeitsrecht berufen worden.

Gewerkschaften

Die Gewerkschaften nehmen im Betrieb eine wichtige Funktion ein, weil sie durch Tarifverträge dafür sorgen, dass Arbeitsbedingungen gerechter werden und faire Löhne bezahlt werden. Sie unterstützen Betriebsräte bei ihrer Arbeit und bilden den Gegenpol zu den unternehmerischen Interessen, die durch die Arbeitgeberverbände vertreten werden. Als Arbeitsrechtler auf Arbeitnehmerseite schätzt Markowski Arbeitsrecht die Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften ebenso wie den politischen und fachlichen Dialog.

Sie möchten sich selbst gewerkschaftlich engagieren? Nehmen Sie direkt den Kontakt mit der zuständigen Gewerkschaft auf:

VDJ (VEREINIGUNG DEMOKRATISCHER JURISTINNEN UND JURISTEN e.V.)

Die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V. (VDJ) engagiert sich in rechtspolitischen und juristischen Themen. Sie hat sich zur Aufgabe gesetzt, undemokratischen Tendenzen mit Aktionen, juristischen Analysen und Aufklärungsarbeit entgegenwirken. Markowski Arbeitsrecht ist Mitglied im Arbeitskreis Arbeitsrecht und pflegt den fachlichen Wissens- und Erfahrungsaustausch.

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