«Es empfiehlt sich, Zeugnisse kritisch zu betrachten und auf versteckte Botschaften zu untersuchen.»

Zeugnis

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben Sie Anspruch auf ein wohlwollendes und qualifiziertes Zeugnis. Aber: Das qualifizierte Zeugnis wird nur auf Ihr Verlangen ausgestellt. Häufig klingen Zeugnisse zwar wohlwollend, sind es faktisch aber nicht. Die Zeugnissprache ist verklausuliert. Es empfiehlt sich, Zeugnisse kritisch zu betrachten und auf versteckte Botschaften zu untersuchen.

Ist das Zeugnis fehlerhaft, behauptet der Arbeitgeber Unwahrheiten oder sind Bewertungen enthalten, mit denen Sie nicht einverstanden sind, haben Sie einen Anspruch auf Korrektur und Neuausstellung.