Personenbedingte Kündigung

Das Kündigungsschutzgesetz gibt dem Arbeitgeber auch die Möglichkeit, aus Gründen, die in der Person des Arbeitnehmenden liegen, zu kündigen. Der häufigste Fall ist hier die krankheitsbedingte Kündigung. Es hält sich leider immer noch das Missverständnis, dass wegen Krankheit nicht gekündigt werden könne. Der Arbeitgeber kann aber sowohl wegen Krankheit als auch während Zeiten einer Arbeitsunfähigkeit eine Kündigung aussprechen.

Die Hürden für eine solche krankheitsbedingte Kündigung sind natürlich sehr hoch, da Beschäftigte die Krankheit nicht beeinflussen können. Sollten Sie mit einer krankheitsbedingten Kündigung konfrontiert sein, lohnt sich in jedem Fällen eine rechtliche Beratung.

«Es hält sich leider immer noch das Missverständnis, dass wegen Krankheit nicht gekündigt werden könne.»