«Sie sind gesetzlich verpflichtet, sich nach Erhalt einer Kündigung unverzüglich arbeitssuchend zu melden.»

Kündigung

Sie haben eine Kündigung erhalten? Markowski Arbeitsrecht unterstützt Sie bei Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber oder vertritt Sie bei Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht.

Bitte beachten Sie vorab: Sie sind gesetzlich verpflichtet, sich nach Erhalt einer Kündigung unverzüglich arbeitssuchend zu melden. Zudem müssen Sie schnell entscheiden, ob Sie die Kündigung akzeptieren wollen oder ob eine Kündigungsschutzklage erhoben werden soll. Eine solche Klage muss innerhalb von drei Wochen ab Erhalt der Kündigung eingereicht werden. Bitte vereinbaren Sie daher möglichst zügig nach Erhalt der Kündigung einen Beratungstermin.