Interessenausgleich und Sozialplan
Der Interessenausgleich ist ein Vertrag zwischen Unternehmen und Betriebsrat, der dem Unternehmen die Umsetzung der Betriebsänderung erlaubt.
Der Betriebsrat sollte darauf achten, dass die Betriebsänderung detailliert beschrieben ist und die für die Belegschaft am wenigsten einschneidenden Maßnahmen umgesetzt werden. Im Sozialplan werden für die Betroffenen finanzielle Leistungen (z.B. Abfindungen) vorgesehen, um die entstehenden wirtschaftlichen Nachteile zumindest abzumildern.
Als Betriebsrat sollten Sie derartige Verhandlungen nie ohne rechtlichen Sachverständigen führen, da Fehler oder Lücken im Interessenausgleich und Sozialplan sich für die von Ihnen vertretene Belegschaft negativ/nachteilig auswirken können. Es empfiehlt sich auch die Hinzuziehung eines wirtschaftlichen Sachverständigen, damit die unternehmerischen Planungen auf Herz und Nieren geprüft werden können.