„Wenn es schnell gehen muss.“

Einstweilige Verfügung

Verstößt der Arbeitgeber so schwerwiegend gegen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats, dass der Betriebsrat nicht abwarten kann, bis das Gericht in einem langwierigen Verfahren dem Arbeitgeber den Verstoß untersagt, bietet sich die Einleitung einer einstweiligen Verfügung an. Es handelt sich dabei um ein gerichtliches Eilverfahren mit dem Ziel, innerhalb weniger Tage eine vorläufige Regelung zu schaffen. Damit kann zum Beispiel eine unberechtigte Überwachung von Arbeitnehmenden im Betrieb schnell gestoppt werden, bis der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat die Verhandlungen darüber abgeschlossen hat.