Betriebsbedingte Kündigung

Das Kündigungsschutzgesetz sieht vor, dass Arbeitgeber aus dringenden betrieblichen Gründen kündigen können, wenn diese Gründe einer Weiterbeschäftigung der Arbeitnehmer:in im Betrieb oder im Unternehmen entgegenstehen. Jedoch muss eine soziale Auswahl durchgeführt werden zwischen den vergleichbaren Beschäftigten im Betrieb. Damit soll sichergestellt werden, dass sozial schutzwürdige Beschäftigte bei gleicher Eignung im Betrieb verbleiben können. Bei diesem komplizierten Verfahren werden häufig durch die Arbeitgeberseite Fehler gemacht.

«Sie sollten sich in jedem Fall beraten lassen, ob es nicht sinnvoll ist, gegen eine solche betriebsbedingte Kündigung Kündigungsschutzklage zu erheben.»

Entweder, um den Arbeitsplatz zu erhalten, oder aber, um eine Abfindung mit dem Arbeitgeber auszuhandeln.