Beschlussverfahren

Das Beschlussverfahren ist ein besonderes arbeitsgerichtliches Verfahren. Im Wege des Beschlussverfahrens werden Angelegenheiten der Betriebsverfassung, der Mitbestimmung und der Tariffähigkeit und -zuständigkeit einer Arbeitnehmer- oder Arbeitgebervereinigung entschieden. Beispiele für Beschlussverfahren sind: Anfechtung einer Betriebsratswahl, Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats, Wirksamkeit von Betriebsvereinbarungen oder die Errichtung und Besetzung einer Einigungsstelle. Das Beschlussverfahren ergeht gerichtskostenfrei und endet formal nicht mit einem Urteil, sondern mit einem Beschluss.