«Um ein gerichtliches Beschlussverfahren einzuleiten, sind ein Beschluss des Betriebsrates und die Beauftragung eines Anwalts notwendig.» 

Beschlussverfahren

Der Begriff „Beschlussverfahren“ steht für eine besondere Verfahrensart, die es beim Arbeitsgericht gibt. In dieser Verfahrensart werden Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat verhandelt, bei denen es um die Einhaltung betriebsverfassungsrechtlicher Pflichten geht. Häufige Themen gerichtlicher Beschlussverfahren sind:

  • die Durchsetzung von Ansprüchen auf Sachmittel des Betriebsrates (zum Beispiel Fachliteratur, Informations- und Kommunikationstechnik, Konferenz- und Videotechnik)
  • die Teilnahme an betriebsverfassungsrechtlichen Seminaren, die Freistellung und Kostentragung hierfür
  • Verstöße des Arbeitgebers gegen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates zum Beispiel bei Anordnung von Überstunden, bei personellen Einzelmaßnahmen etc.

Um ein gerichtliches Beschlussverfahren einzuleiten, sind ein Beschluss des Betriebsrates und die Beauftragung eines Anwalts notwendig. Markowski Arbeitsrecht nimmt sich vertrauensvoll Ihrer Fragen an und unterstützt Sie auch bei der Formulierung des konkreten Beschlusses.