Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag
Haben Sie Ansprüche gegen Ihren Arbeitgeber, beispielsweise ausstehende Vergütung, nicht bezahlte Überstunden, fehlende Prämien u.s.w., sollten Sie Ihren Arbeitsvertrag prüfen, ob Fristen für die Geltendmachung enthalten sind (sog. Ausschlussfristen). Viele Arbeitsverträge sehen vor, dass alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit schriftlich beim Arbeitgeber geltend zu machen sind. Wird diese Frist versäumt, können die Ansprüche, selbst wenn sie berechtigt wären, nicht mehr durchgesetzt werden. Sie müssen also zügig handeln.
«Sieht der Arbeitsvertrag eine kürzere Frist als drei Monate vor, ist dies unwirksam.»